Sie stehen vor dem Problem, in der nächsten Zeit einen privaten Insolvenzantrag stellen zu müssen?
Ein Eigenantrag an das für Sie derzeit zuständige deutsche Amtsgericht durch Sie selbst führt in Deutschland nach einem Zeitraum von ca. 7 Jahren zu einer Restschuldbefreiung.
Durch einen Beschluss desselben Gerichts werden Ihnen zu diesem Zeitpunkt auf Antrag hin, (und dann wenn das Gericht der Ansicht ist, dass Sie alle Auflagen erfüllt haben, und keiner der Gläubiger widerspricht), alle Verbindlichkeiten erlassen.
Zusammenfassend ist also festzustellen, daß der Weg in Deutschland zu dieser Restschuldbefreiung sehr lange dauern kann, und (wie man immer wieder hört) sehr beschwerlich werden kann..
Wer in Europa wohnt, und clever ist macht das, was man auch schon in anderen Situationen machen kann....-er wirft einen Blick ins benachbarte (europäische) Ausland.
Bekannt ist zwischenzeitlich dass bestimmte Departments in Frankreich eine wesentlich kürzere Restschuldbefreiung als Deutschland anbieten. Allerdings funktioniert die schnelle Restschuldbefreiung deshalb nicht mehr weil den französischen Gerichten der Insolvenz-Tourismus zwischenzeitlich ein Dorn im Auge ist.
Es geht sicherer in England!
Eine englische Privatinsolvenz dauert inklusive der halbjährigen Vorbereitungszeit maximal 18 Monate. Und am Ende dieses Zeitraumes ist die – auch in Deutschland anerkannte – Gewährung der Restschuldbefreiung nicht in das Belieben eines Richters gestellt, sondern gesetzlich geregelt.
Um in den Genuss der schnellen englischen Restschuldbefreiung zu kommen brauchen Sie dort einen Wohnsitz. Der einfachste Weg als Deutscher dazu ist es nach England zu fliegen, eine Wohnung zu suchen, dort zu arbeiten und nach einer Frist von 6 Monaten selbst einen entsprechenden Insolvenzantrag zu stellen.
Das ist allerdings leichter gesagt als getan, denn englische Vermieter stellen Mindestanforderungen an ihre Mieter die in England über keine Kredit-Historie verfügen, die gar nicht leicht zu erfüllen sind.
Sie können aber auch mit uns zusammen arbeiten, und all das was Sie für eine Restschuldbefreiung in England benötigen erhalten Sie von uns.
In Zusammenarbeit mit deutschen und englischen Anwälten beraten und begleiten wir Sie über unsere Büros in Deutschland und in England während des ganzen Verfahrens Ihrer Privatinsolvenz bis hin zur gesetzlich garantierten Restschuldbefreiung.
Dabei haben Sie nie mit irgendwelchen Agenten oder Maklern zu tun, sondern immer nur direkt mit uns. Wir sind in Deutschland präsent wie auch in England, und Sie reden immer mit derselben Kontaktperson.
Wir kümmern uns für Sie um alle Probleme des laufenden Insolvenzverfahrens.
Was Sie wann und wo genau zu tun (oder auch nicht zu tun) haben, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch; zählen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und holen Sie sich schnellstmöglich wieder Ihr normales Leben zurück!
Kurz:
Wir nehmen Ihnen alle Fragezeichen und alle Probleme einfach ab, und das zu einem monatlichen Preis, der auch bezahlbar und wirtschaftlich ist.
























































